Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2026
Löschungsankündigung
17.01.2025
Sonstiges
17.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.12.2024
Sonstiges
26.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.09.2020
Sonstiges
09.04.2019
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
07.02.2019
Eröffnungen
03.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
25.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.04.2013 bis zum 31.12.2013
21.11.2014
Zwischenmitteilung
03.11.2014
Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.01.2014 bis zum 30.09.2014
28.08.2014 Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
28.08.2014 Halbjahresfinanzbericht
18.06.2014
Zulassungsbeschluss
13.03.2014
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
26.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.04.2013 bis zum 31.12.2013
19.04.2013
Neueintragungen